Behandlungsangebot

Die Diagnostik und Therapie ist möglich für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren. Werden Behandlungen vor dem 18ten Lebensjahr begonnen, dürfen sie auch darüber hinaus noch weitergeführt werden.

Diagnostik

34In einem Erstgespräch werden biografische Daten zur Person und Familie, sowie problemrelevante Daten erfragt. Welche weiteren diagnostischen und therapeutischen Schritte sinnvoll sind, erörtern wir gemeinsam in diesem Gespräch. Auch soll Raum für die Frage sein, welche Ziele und Erwartungen das Kind, die oder der Jugendliche bzw. die Eltern an eine Diagnostik oder Therapie stellen.

Oft ist es wichtig, mit Personen aus dem näheren Umfeld (Kindergarten, Schule, Freunde, Betreuer) bzw. Mitbehandlern Rücksprache zu halten. Dies erfolgt selbstverständlich nur mit dem Einverständnis des Kindes, der/des Jugendlichen und der Eltern. Hilfreich können auch Informationen aus dem Kinderuntersuchungsheft, Entwicklungsberichte aus dem Kindergarten oder Schulzeugnisse sein. Auch Vorbefunde von Mitbehandlern (Ärzte, Psychologen, Ergotherapie, Logopädie, etc.) dürfen Sie gerne zum Erstgespräch mitbringen.

Die Kosten für Diagnostik, Beratung und Behandlung übernimmt in aller Regel Ihre Krankenkasse. Wir benötigen die gültige Chipkarte der Patientin/des Patienten.

Nach Abschluß der Testdiagnostik erläutern wir Ihnen im Auswertegespräch ausführlich die Ergebnisse, planen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen und beraten Sie zu geeigneten Hilfen. Auch in der Folgezeit stehen wir für Verlaufskontrollen zur Verfügung.

Die Testergebnisse erhalten Sie in Kopie, einen ausführlichen Bericht erhalten Ihr Kinderarzt und Sie. Sollten Sie darüber hinaus eine Kopie des Berichtes, weitere Berichte oder Bescheinigungen/Stellungnahmen zur Vorlage beim Kindergarten, bei Ämtern, Schulen, Beratungsstellen, Kliniken oder anderen Institutionen benötigen, so erheben wir eine Grundgebühr von 5 Euro. Bei einer ausführlichen Stellungnahme fallen 5 Euro für jede Seite an.

Die Krankenkassen kommen für die Kosten von Stellungnahmen nicht auf. Daher stellen wir den anfallenden Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung.

Kinder- und jugendpsychiatrische Fachgutachten im Straf- und Familienrecht werden für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Ämter ausschließlich in deren Auftrag erstellt. Diese Kosten werden dann der anfordernden Institution in Rechnung gestellt.

Therapie

20Je nach Alter des Kindes erfolgt die Therapie spieltherapeutisch und in Form von Gesprächstherapie. Altersgerechte Räumlichkeiten, Spiel- und Therapiematerialien sind vorhanden und werden entsprechend des Therapieverlaufs eingesetzt.

Neben einzeltherapeutischen Gesprächen sind Familiengespräche wichtig und gewünscht. Sie ermöglichen einen optimalen Einsatz der familiären Fähigkeiten und Ressourcen für die Genesung und gesunde Entwicklung des Kindes.

Medikamentöse Therapie

Manchmal ist eine medikamentöse Unterstützung für den Genesungsprozess sinnvoll. Sollte sich dies nach Diagnosestellung und ausführlicher Aufklärung als notwendig herausstellen, erfolgt zunächst eine Überprüfung von Blutbild, EKG und EEG beim Kinderarzt. Die entsprechende Medikation wird dann- das Einverständnis des Kindes, der/des Jugendlichen und der Eltern vorausgesetzt -verschrieben. Die Wirkung und weitere Notwendigkeit wird regelmäßig überprüft.

Traumatherapie

22Normalerweise wird Erlebtes vom Gehirn verarbeitet und ad acta gelegt. Negative oder gar traumatische Erlebnisse können jedoch psychische Wunden hinterlassen. Sind diese Wunden geringfügig, kann das Gehirn sie ohne Hilfe bewältigen, so wie der Körper eine kleine Schnittwunde selbständig heilt. Sind diese Verletzungen allerdings schwerwiegend, können sie die Selbstheilungskräfte des Gehirns überschreiten – das Erlebte wird in unverarbeiteter Form (gewissermaßen in Rohdaten) im Gehirn abgelegt und durch ähnliche Situationen immer wieder unkontrolliert hervorgerufen ( sogenannte „Trigger“). Dadurch kann es zu allen denkbaren Störungen, Ängsten und Blockaden kommen: Das weitere Leben steht im Schatten des Erlebten.

Hier kann EMDR als Mittel zur Bewältigung und Integration zum Einsatz kommen. Eine weitere sehr hilfreiche Methode ist die Psychoimaginative Traumatherapie nach Frau Professor Reddemann.

Dokumentation, kollegialer Austausch und Schweigepflicht

Selbstverständlich werden die Therapieverläufe dokumentiert und die Schweigepflicht gewahrt. Sollte ein kollegialer Austausch sinnvoll sein, geschieht dieser mit dem Einverständnis des Kindes- oder der/des Jugendlichen bzw. seiner Eltern.